Für Zuweiser

 

Das Atelier A steht Menschen ab 16 Jahren offen.

Bei telefonischer Anfrage klären wir, ob die Voraussetzungen auf den ersten Blick gegeben sind. Anschliessend kommt es zu einem ersten Vorstellungsgespräch, bei dem wir uns besser kennenlernen und schauen, ob eine geschützte Ausbildung im Verein Atelier A infrage kommt. Anschliessend kann bei einer Schnupperwoche nochmals genauer geklärt werden, ob es für alle Beteiligten stimmig ist.

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Freiwilligkeit

  • Lernbereitschaft

  • Gültige Kostengutsprache

Dieselben Voraussetzungen gelten auch für eine allfällige Aufnahme in das begleitete Wohnen.

Für alle weiteren Fragen zum Verein Atelier A können Sie hier das Konzept herunter laden.

Abschluss nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) möglich

Auf Anfrage kann in allen Berufen ein Abschluss nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) angestrebt werden. Die Dauer dieser Ausbildung wird in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungsamt individuell festgelegt.

Die Berufsfindungs- bzw. Einarbeitungszeit (Vorlehre / Arbeitstraining) dauert bis zu einem Jahr. Sie wird individuell geplant. Die künftigen Lernenden arbeiten, wenn möglich in allen Werkstätten, um sich beruflich zu orientieren. Möglich ist auch eine eigentliche Vorlehre im angestrebten Beruf.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

Sozialpädagogin
Nadine Friedrich
052 630 10 73
nadine.friedrich@verein-atelier-a.ch